#bayern

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Neuer "Bericht zur in 2025": Die im gefundenen Ergebnisse bestätigen die Entwicklungen, die wir auch auf Bundesebene und in der allgemeinen medialen Wahrnehmung sehen.

So wird festgestellt, dass die Bedrohungslage im Cyberraum auf einem anhaltend hohen Niveau ist, im Jahr 2024 wurden allein in Bayern mehr als 48.000 Fälle von bei der angezeigt – die Dunkelziffer liegt vermutlich um ein Vielfaches höher:

https://www.stmfh.bayern.de/digitalisierung/it_sicherheit/BerichtCybersicherheit2025.pdf

Danke allen & konkret @Shortman für den Hinweis auch auf den Rücktritt des Bürgermeisters Armin in , , aufgrund massiver Anfeindungen.

Als Betroffener, der & dessen Familie seit Jahren auch aus dem Ausland erfahren, möchte ich mich mit allen Demokratinnen & Demokraten solidarisieren, die solchen Hass erleiden. Daran dürfen wir uns nie gewöhnen & dagegen muss unser wehrhafter werden. Sonst verstummt die Mitte.
https://www.br.de/nachrichten/bayern/buergermeister-rueckzug-in-dingolfing-staedtetag-sieht-alarmsignal,V2KIal1

Diese Revolution hat kein Lied
heute8.11. und 5.12.25 um 20h im
http://FraunhoferTheater.de

Ein bewegender Rückblick des „Kollektiv Herzfeld“ zu Texten von und

... die erste auf dt. Boden von der Ausrufung des Freistaats , dem Wahlkampf, 's Ermordung – sowie der Gründung und blutigen Niederschlagung der bayerischen

In Bildern und Texten präsentiert, zum neu entdecken: nach 111 Jahren ...

Das Katholische Datenschutzzentrum Bayern hat seinen für die Jahre 2023/2024 fertiggestellt. Dieser wurde am 30. Oktober 2025 an den Vorsitzenden des Verwaltungsrates, Herwig Gössl, aus dem @Erzbistum_Bamberg übergeben. @BistumAugsburg @erzbistummuenchenfreising @bistumpassau @bistumwuerzburg

Seit 2023 wacht das KDSZ Bayern als über die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften in den Einrichtungen in .

Vielen Dank für die positive Rezension durch @fxneumann

https://kdsz.bayern/wp-content/uploads/2025/11/kdsz_bayern_tb23-24_web.pdf

Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof hält Ausschluss von Asylsuchenden von Leistungen in Deutschland für rechtswidrig

In seinen Schlussanträgen erteilt der Generalanwalt am EuGH der menschenfeindlichen Praxis Deutschlands, bestimmte (abgelehnte) Geflüchtete von Leistungen teilweise oder gar vollständig auszuschließen, eine klare Absage.

Folgt man seinen Ausführungen ergeben sich daraus für künftige Verfahren ggf auch Auswirkungen auf die sogenannte 'Bezahlkarte', diese könnte sich ebenfalls als Verstoß gegen EU-Recht darstellen.

Hintergrund des Verfahrens in Luxemburg: der Landkreis Schweinfurt hatte einem 19-jahrigen afghanischen Geflüchteten Leistungen die seine Grundbedürfnisse hätten decken sollen, entzogen, da er zuerst in Rumänien registriert worden sei.

Das Sozialgericht Würzburg wies seine Klage ab, das Landessozialgericht gab ihr statt. Dagegen erhob der Landkreis Schweinfurt Revison zum Bundessozialgericht, welches wiederum den EuGH einschaltete.

Nun bleibt abzuwarten, ob der EuGH sich den Schlussanträgen anschließt. Wenn er das tut, dann wird nochmal deutlich, dass die Bundesregierung mit ihren weiteren Verschärfungen zur …